Versicherungsinformationen

Freiwillige Versicherung (Kfz-Versicherung)

  • Versicherungsschutz und Entschädigung:
    Im Falle eines Unfalls wird der festgelegte Betrag innerhalb der Versicherungsgrenzen ausgezahlt.

Wichtige Hinweise:

  • Medizinische Kosten sind nicht abgedeckt.
    Für medizinische Notfälle empfehlen wir dringend, vor Ihrer Abreise eine Reiseversicherung in Ihrem Heimatland abzuschließen.

Bitte sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz, um Ihre Reise sicher und unbeschwert genießen zu können!

Versicherungsinformationen – Überblick der Leistungen

Personenschäden/Tod (pro Person):

  • Unbegrenzte Deckung (nur bei bleibender Behinderung)

Sachschäden (pro Vorfall):

  • Bis zu 10 Millionen Yen (Selbstbeteiligung: 50.000 Yen)

Unfallversicherung für Fahrer und/oder Mitfahrer:

  • Bis zu 5 Millionen Yen pro Person (nur bei bleibender Behinderung; nicht gültig für 50cc-Motorräder)

Diebstahlversicherung:

  • 50 % des aktuellen Marktwerts des Motorrads

Nicht-Betriebsgebühr (Non-Operation Charge):

  • Wenn Sie das Motorrad selbst zum Shop bringen können: 20.000 Yen
  • Wenn das Motorrad nicht selbst zurückgebracht werden kann: 50.000 Yen + Kosten für den Abschleppwagen


Wichtige Hinweise:

  • Die Deckungsleistungen gelten unter den oben genannten Bedingungen.
  • Bitte prüfen Sie die Details Ihrer Versicherung sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Vorfalls abgesichert sind.

Fahren Sie sicher und genießen Sie Ihre Reise mit einem ruhigen Gewissen!

Versicherungsrichtlinien und Hinweise bei Diebstahl und Unfällen

Im Falle eines Diebstahls des Mietfahrzeugs

Unsere Diebstahlversicherung ist für alle Mietfahrzeuge enthalten und deckt 50 % des aktuellen Marktwerts des Motorrads, der von unserem Unternehmen festgelegt wird. Die Diebstahlversicherung gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie vergessen, das Lenkradschloss zu aktivieren.
  • Wenn Sie die Fahrzeugschlüssel unbeaufsichtigt lassen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für Schäden, die die oben genannte Diebstahlentschädigung übersteigen, haftbar gemacht werden können. Achten Sie daher stets darauf, Ihr Mietfahrzeug sicher zu parken und zu sichern.

Im Falle eines Diebstahls oder anderer Probleme während der Mietdauer wenden Sie sich bitte an das Moto Tours JAPAN Callcenter (englischsprachiger Support verfügbar).


Non Operation Charge (NOC)

Bei einem Unfall oder wenn das Mietfahrzeug aufgrund von Reparaturen nicht mehr vermietet werden kann, wird eine Non Operation Charge (NOC) erhoben. Diese Gebühr wird separat berechnet, selbst wenn Sie die „Collision Damage Waiver“-Versicherung (CDW) abgeschlossen haben.

  • Wenn Sie das Motorrad selbst zum Shop zurückbringen können: 20.000 Yen
  • Wenn Sie das Motorrad nicht selbst zurückbringen können: 50.000 Yen + Abschleppkosten

Wichtig: Das Fahren mit beschädigten, defekten oder fehlenden sicherheitsrelevanten Komponenten wie Spiegeln, Blinkern oder Scheinwerfern ist nicht nur gesetzlich strafbar, sondern auch äußerst gefährlich. In solchen Fällen muss ein Abschleppdienst gerufen werden. Selbst bei einer Rückgabe durch erzwungenes Fahren in diesem Zustand wird eine Non Operation Charge von 50.000 Yen gemäß den Schadensstandards erhoben.


Versicherungsbedingungen und Pflichten im Schadensfall

  • Die Selbstbeteiligung und Kosten, die die Versicherungssumme übersteigen, müssen vom Mieter getragen werden.
  • Bei Unfällen mit Dritten oder deren Eigentum sind Sie verpflichtet, die Polizei zu informieren und eine Unfallbescheinigung einzuholen. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt.

Bitte beachten Sie diese Richtlinien, um eine sichere und reibungslose Reise mit Moto Tours JAPAN zu gewährleisten.


Informationen zur Collision Damage Waiver (CDW) und Selbstbeteiligung

Die Collision Damage Waiver (CDW) ist bereits in Ihrem Tourpreis enthalten und bietet Ihnen Schutz im Falle eines Unfalls oder Schadens am Mietfahrzeug. Dadurch können Sie sorgenfrei fahren. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugklasse wie folgt:

Selbstbeteiligung pro Vorfall
P-3・P-4 | 50.000 Yen
P-5・P-6・P-7 | 100.000 Yen


Was ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist der maximale Betrag, den der Kunde im Falle eines Unfalls für Reparaturen zahlen muss. Hier einige Beispiele:

  • P-4 Klasse:
    • Wenn die Reparaturkosten 10.000 Yen betragen (unterhalb der Selbstbeteiligung), zahlt der Kunde die vollen 10.000 Yen.
    • Wenn die Reparaturkosten 200.000 Yen betragen, zahlt der Kunde maximal 50.000 Yen, während die verbleibenden 150.000 Yen durch die Fahrzeugversicherung abgedeckt werden.


Hinweis zur Zahlung und Rückerstattung:

Wenn die Reparaturkosten nicht sofort berechnet werden können, wird ein Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung als Kaution berechnet. Der überschüssige Betrag wird nach Festlegung der tatsächlichen Reparaturkosten zurückerstattet.


Zusätzliche Informationen:

Im Falle eines Schadens zahlt der Mieter bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Die darüber hinausgehenden Kosten werden von der CDW abgedeckt.

  • Ohne CDW muss der Mieter die gesamten Reparaturkosten tragen.

Fahren Sie sicher und genießen Sie Ihre Tour mit Moto Tours JAPAN!


Fälle, in denen Versicherung und Entschädigung nicht gelten

Im Falle eines Unfalls unter einer oder mehreren der folgenden Bedingungen können die Inhalte der Versicherung oder der Collision Damage Waiver (CDW) nicht angewendet werden:

  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Alkoholisiertes Fahren
  • Fahren ohne Helm
  • Unterlassung der Benachrichtigung der Polizei vom Unfallort (wenn keine polizeiliche Unfallbescheinigung vorgelegt werden kann)
  • Eigenmächtige Einigung mit der Gegenseite ohne Zustimmung des Unternehmens
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Abfahrtsgeschäft oder der Hauptniederlassung vom Unfallort aus
  • Unfall während einer verlängerten Mietdauer ohne Genehmigung
  • Schäden am Fahrzeug durch Diebstahl
  • Überladen des Fahrzeugs über die zulässige Kapazität hinaus
  • Fahrt außerhalb öffentlicher Straßen
  • Schäden oder Korrosion durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung
  • Verwendung des Fahrzeugs für Tests, Wettbewerbe, Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge
  • Schäden an anderen Fahrzeugen oder Schildern des Abfahrtsgeschäfts
  • Unfälle durch Bedienungsfehler
  • Nutzung, die gegen die Unternehmensvereinbarung verstößt
  • Unfälle, deren Kosten innerhalb der Selbstbeteiligung liegen

Bitte beachten Sie diese Punkte, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Tour zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden.